Gemäß dem Pachtvertrag und der Gartenordnung hat jede Pächterin/jeder Pächter einer Kleingartenparzelle, sich an die Vorgaben der Stadt Köln und an das Bundeskleingartengesetz zu halten.
Aufgrund der Vielzahl an Vorgaben besteht hier eine schnelle Möglichkeit selbst zu testen/zu prüfen, ob eine Einhaltung der Bestimmungen für die eigene Parzelle gegeben ist.
Die hier abgebildeten Fragen/Hinweise entsprechen auch den regelmäßigen Gartenbegehungen durch den Vereinsvorstand oder den betrauten Personen.
Es wird jeder Pächterin/jedem Pächter empfohlen, einmal jährlich den n.a. Selbsttest durchzuführen.
| Allgemeines | ||
| Die Gartennummer ist am Tor oder anderweitig gut sichtbar angebracht. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Die Zäune und Hecken zu den Wegen und den anderen Gartengrenzen sind niedriger als 1,50m. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Die Zäune und Hecken bzw. Strauchpflanzungen zum angrenzenden Gartennachbarn sind niedriger als 1,25m. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Alle angrenzenden Wege an den Garten sind gepflegt und frei von Wildwuchs. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Vorhandene Sichtschutzzäune entsprechen den Vorgaben der Gartenordnung. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Kleingärtnerische Nutzung | ||
| Mehr als 1/3 (33%) der Gartenfläche wird für den Anbau von Obst, einjährigen Gemüse und anderen Früchten verwendet. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Es sind keine unzulässigen Gehölze, Bäume, Gräser bzw. Pflanzen vorhanden. | Liste verbotener Pflanzen in Köln | erfüllt nicht erfüllt |
| Baulichkeiten | ||
| Baugenehmigungen für alle Baulichkeiten liegen vor. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Alle Baulichkeiten zusammengerechnet überschreiten nicht die zulässige Größe von max. 24m2. | erfüllt nicht erfüllt |
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| Es gibt keine Wassertoilette. | erfüllt nicht erfüllt |
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| In der Laube sind keine Wasseranschlüsse, -abflüsse installiert. | erfüllt nicht erfüllt |
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