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Kleingärtnerverein Zündorfer Au e.V.
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Selbsttest/Prüfung Einhaltung Gartenordnung

Gemäß dem Pachtvertrag und der Gartenordnung hat jede Pächterin/jeder Pächter einer Kleingartenparzelle, sich an die Vorgaben der Stadt Köln und an das Bundeskleingartengesetz zu halten.

Aufgrund der Vielzahl an Vorgaben besteht hier eine schnelle Möglichkeit selbst zu testen/zu prüfen, ob eine Einhaltung der Bestimmungen für die eigene Parzelle gegeben ist.

Die hier abgebildeten Fragen/Hinweise entsprechen auch den regelmäßigen Gartenbegehungen durch den Vereinsvorstand oder den betrauten Personen.

Es wird jeder Pächterin/jedem Pächter empfohlen, einmal jährlich den n.a. Selbsttest durchzuführen.

Allgemeines
Die Gartennummer ist am Tor oder anderweitig gut sichtbar angebracht. erfüllt
nicht erfüllt
Die Zäune und Hecken zu den Wegen und den anderen Gartengrenzen sind niedriger als 1,50m. erfüllt
nicht erfüllt
Die Zäune und Hecken bzw. Strauchpflanzungen zum angrenzenden Gartennachbarn sind niedriger als 1,25m. erfüllt
nicht erfüllt
Alle angrenzenden Wege an den Garten sind gepflegt und frei von Wildwuchs. erfüllt
nicht erfüllt
Vorhandene Sichtschutzzäune entsprechen den Vorgaben der Gartenordnung. erfüllt
nicht erfüllt
Kleingärtnerische Nutzung
Mehr als 1/3 (33%) der Gartenfläche wird für den Anbau von Obst, einjährigen Gemüse und anderen Früchten verwendet. erfüllt
nicht erfüllt
Es sind keine unzulässigen Gehölze, Bäume, Gräser bzw. Pflanzen vorhanden. Liste verbotener Pflanzen in Köln erfüllt
nicht erfüllt
Baulichkeiten
Baugenehmigungen für alle Baulichkeiten liegen vor. erfüllt
nicht erfüllt
Alle Baulichkeiten zusammengerechnet überschreiten nicht die zulässige Größe von max. 24m2. erfüllt
nicht erfüllt
Es gibt keine Wassertoilette. erfüllt
nicht erfüllt
In der Laube sind keine Wasseranschlüsse, -abflüsse installiert. erfüllt
nicht erfüllt