Gemäß Pachtvertrag §2 in der jeweiligen gültigen Fassung ist jeder Pächter verpflichtet, dem Verpächter jede Änderung der Anschrift sofort zu melden. Mit der hier vorliegenden Eingabemaske wird Ihnen ermöglicht, elektronisch den Vorstand von einer entsprechenden Anschriftenänderung in Kenntnis zu setzen. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen sind hier auch die Angaben zur alten Anschrfit erforderlich, da diese nicht im Internet gespeichert sind und so sichergestellt wird, das kein Fremder Änderungen meldet. Allgemeine Angaben GartenNr : Name, Vorname : E- Mail- Adresse : Alte Anschrift Straße : Postleitzahl : Ort : Telefon : Neue Anschrift Straße : Postleitzahl : Ort : Telefon : Änderung zum :